Wann wird eine MPU nach Straftaten angeordnet?
Eine MPU kann nicht nur wegen Alkohol oder Drogen angeordnet werden. Auch wiederholte Verkehrsdelikte, Fahrerflucht, Nötigung im Straßenverkehr oder andere Straftaten mit Fahrzeugbezug können zu einer MPU-Pflicht führen – oft überraschend für Betroffene.
Häufige Anlässe für die MPU nach Straftaten
- Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB)
- Raser-Paragraphen (§ 315d StGB – verbotene Kraftfahrzeugrennen)
- Wiederholte schwere Geschwindigkeitsverstöße
- Aggressives Fahrverhalten / Nötigung (§ 240 StGB)
- 8 oder mehr Punkte in Flensburg
- Trunkenheitsfahrten mit Fremdgefährdung
Was prüft der Gutachter bei Straftaten-MPUs?
Bei Straftaten-MPUs geht es dem Gutachter besonders darum, ob du die Gefährlichkeit deines Verhaltens verstanden hast und ob eine Wiederholung ausgeschlossen werden kann. Der Fokus liegt auf Selbstreflexion, Einstellungsänderung und konkreten Maßnahmen zur Verhaltensänderung.
MPU nach Fahrerflucht – Besonderheiten
Bei Fahrerflucht interessiert den Gutachter vor allem: Warum bist du geflüchtet? Hast du die Konsequenzen bedacht? Was hast du seitdem unternommen? Wir bereiten dich gezielt auf diese Gesprächssituation vor.
MPU wegen Punkte in Flensburg
Bei 8 Punkten in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU kann erforderlich sein. Hier geht es vor allem um das Thema Regelkenntnisse, Einstellung zur Straßenverkehrsordnung und Verhaltensveränderung.
Wie bereite ich mich auf die Straftaten-MPU vor?
Wir arbeiten mit dir die gesamte Vorgeschichte auf, entwickeln eine authentische und glaubwürdige Erzählung und trainieren das Gutachtergespräch. Der Schlüssel ist Selbstreflexion – und die können wir mit dir zusammen entwickeln.
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